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   OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20   

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https://dejure.org/2020,34895
OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20 (https://dejure.org/2020,34895)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20 (https://dejure.org/2020,34895)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. November 2020 - Ausl 301 AR 124/20 (https://dejure.org/2020,34895)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 16 GG, § 83b Abs 2 Nr 2 IRG, Art 18 AEUV, Art 21 AEUV
    Auslieferung eines EU-Bürgers von Deutschland nach Serbien zur Strafvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Fortdauer der Auslieferungshaft wegen weiterer notwendiger Sachaufklärung Auslieferungsersuchen der Republik Serbien Begriff des überwiegend schutzwürdigen Interesses im Sinne des § 83b Abs. 2 S. 1 Buchst. b IRG Sachaufklärung zur Gewährleistung des Grundrechtsschutzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 26

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 06.10.2009 - C-123/08

    DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT KANN IN BEZUG AUF DIE VOLLSTRECKUNG EINES EUROPÄISCHEN

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20
    Insoweit ergibt sich bereits aus Urteil des Gerichtshofs selbst, dass dies allenfalls dann anzunehmen wäre, wenn der Verfolgte neben einem ständigen Wohnsitz im Inland auch ein bestimmtes Maß an Integration in der Gesellschaft dieses Mitgliedstaats aufweist (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 06.10.2009, C-123/08, Wolzenburg, NJW 2010, 283), wobei die jeweilige Bewertung dem konkret entscheidenden Gericht obliegt.

    Hält sich jemand nämlich bereits länger als fünf Jahre ununterbrochen im Inland auf, kann schon allein die Dauer dieses Aufenthalts ausreichen, um einen indiziellen Schluss auf eine ausreichende Integration im Inland zu rechtfertigen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 16.04.2013 - 1 AK 19/13; EuGH, Urteil vom 05.09.2012, C-42/11 - Lopes da Silva Jorge - NJW 2013, 141, ders., Urteil vom 06.10.2009, C-123/08 - Wolzenburg - NJW 2010, 283).

  • EuGH, 13.11.2018 - C-247/17

    Raugevicius

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20
    Allerdings hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil vom 13.11.2018 (C-247/17, Raugevicius) Einschränkungen der Zulässigkeit der Auslieferung von EU-Bürgern an Nichtmitgliedsstaaten zum Zwecke der Strafvollstreckung aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchen des Korkein oikeus aus Finnland ausgesprochen.

    Auch wenn nach Art. 16 GG die Auslieferung eines Deutschen an einen Nichtmitgliedsstaat rechtlich nicht zulässig ist, besagt die europarechtliche Vorgabe des EuGH im Urteil vom 13.11.2018 (C-247/17, Raugevicius) nicht, dass damit auch jede Überstellung eines in Deutschland wohnhaften EU-Bürgers an einen Drittstaat untersagt wäre.

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20
    Nach der maßgelblichen Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19, abgedruckt bei juris), wonach bei der Bestimmung des unabdingbaren Maßes an Grundrechtsschutz zumindest die unabdingbaren Gewährleistungen der EMRK und die Rechtsprechung des EGMR - dies ist Ausdruck der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 111, 307 ff., 128, 326 ff.; siehe hierzu auch EGMR Urteil vom 20.10.2016, Mursic/Kroatien; 7334/13; EuGH Urteil vom 15.10.2019 C-128/18, Dorobantu), wonach bei der Bestimmung des unabdingbaren Maßes an Grundrechtsschutz zumindest die unabdingbaren Gewährleistungen der EMRK und die Rechtsprechung des EGMR heranzuziehen sind, ist die Belegung eines Haftraumes mit mehreren Gefangenen bei Haftraumgrößen von unter 3 m² pro Gefangenen nur in selten Ausnahmefällen und zwischen 3 m² und 4 m² nur unter besonderen Bedingungen möglich.
  • EuGH, 15.10.2019 - C-128/18

    Dorobantu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20
    Nach der maßgelblichen Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19, abgedruckt bei juris), wonach bei der Bestimmung des unabdingbaren Maßes an Grundrechtsschutz zumindest die unabdingbaren Gewährleistungen der EMRK und die Rechtsprechung des EGMR - dies ist Ausdruck der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 111, 307 ff., 128, 326 ff.; siehe hierzu auch EGMR Urteil vom 20.10.2016, Mursic/Kroatien; 7334/13; EuGH Urteil vom 15.10.2019 C-128/18, Dorobantu), wonach bei der Bestimmung des unabdingbaren Maßes an Grundrechtsschutz zumindest die unabdingbaren Gewährleistungen der EMRK und die Rechtsprechung des EGMR heranzuziehen sind, ist die Belegung eines Haftraumes mit mehreren Gefangenen bei Haftraumgrößen von unter 3 m² pro Gefangenen nur in selten Ausnahmefällen und zwischen 3 m² und 4 m² nur unter besonderen Bedingungen möglich.
  • BVerfG, 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20
    Nach der maßgelblichen Rechtsprechung des BVerfG (BVerfG, Beschluss vom 04.12.2019 - 2 BvR 1258/19, abgedruckt bei juris), wonach bei der Bestimmung des unabdingbaren Maßes an Grundrechtsschutz zumindest die unabdingbaren Gewährleistungen der EMRK und die Rechtsprechung des EGMR - dies ist Ausdruck der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 111, 307 ff., 128, 326 ff.; siehe hierzu auch EGMR Urteil vom 20.10.2016, Mursic/Kroatien; 7334/13; EuGH Urteil vom 15.10.2019 C-128/18, Dorobantu), wonach bei der Bestimmung des unabdingbaren Maßes an Grundrechtsschutz zumindest die unabdingbaren Gewährleistungen der EMRK und die Rechtsprechung des EGMR heranzuziehen sind, ist die Belegung eines Haftraumes mit mehreren Gefangenen bei Haftraumgrößen von unter 3 m² pro Gefangenen nur in selten Ausnahmefällen und zwischen 3 m² und 4 m² nur unter besonderen Bedingungen möglich.
  • BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 828/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen russischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20
    Insoweit entbindet eine allgemeine völkerrechtlich verbindliche Zusicherung des Zielstaates das über die Zulässigkeit einer Auslieferung befindende Gericht nicht von der Pflicht, eine eigene Gefahrenprognose anzustellen, um die Situation im Zielstaat und so die Belastbarkeit einer Zusicherung einschätzen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.10.2019, 2 BvR 828/19).
  • EuGH, 17.07.2008 - C-66/08

    Kozlowski - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20
    Bezüglich des Merkmals des "Überwiegens des schutzwürdigen Interesses" i.S.d. § 83 b Abs. 2 Satz 1 lit. b IRG sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats vor allem folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: Maßgeblich ist zunächst, ob durch die Verbüßung der Strafe im Inland die Resozialisierungschancen des Verfolgten merklich erhöht werden können (vgl. EuGH, Urteil vom 17.07.2008, C-66/08 - Kozlowski; Senat NStZ-RR 2009, 107; KG NJW 2010, 3177; siehe hierzu auch Böhm, in: Ahlbrecht/Böhm/Esser/Eckelmanns, Internationales Strafrecht, 2. Auflage 2018, Rn. 1095 ff, 1109).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-42/11

    Ein Mitgliedstaat kann die Vergünstigung der Nichtvollstreckung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20
    Hält sich jemand nämlich bereits länger als fünf Jahre ununterbrochen im Inland auf, kann schon allein die Dauer dieses Aufenthalts ausreichen, um einen indiziellen Schluss auf eine ausreichende Integration im Inland zu rechtfertigen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 16.04.2013 - 1 AK 19/13; EuGH, Urteil vom 05.09.2012, C-42/11 - Lopes da Silva Jorge - NJW 2013, 141, ders., Urteil vom 06.10.2009, C-123/08 - Wolzenburg - NJW 2010, 283).
  • BGH, 10.10.2013 - AK 17/13

    Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung; Verabredung zum Mord;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20
    Hält sich jemand nämlich bereits länger als fünf Jahre ununterbrochen im Inland auf, kann schon allein die Dauer dieses Aufenthalts ausreichen, um einen indiziellen Schluss auf eine ausreichende Integration im Inland zu rechtfertigen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 16.04.2013 - 1 AK 19/13; EuGH, Urteil vom 05.09.2012, C-42/11 - Lopes da Silva Jorge - NJW 2013, 141, ders., Urteil vom 06.10.2009, C-123/08 - Wolzenburg - NJW 2010, 283).
  • EGMR, 14.02.2017 - 14249/07

    LAZAR v. ROMANIA

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.11.2020 - Ausl 301 AR 124/20
    - Mitteilung, dass die räumliche Unterbringung und die sonstige Gestaltung der Haftbedingungen in der Quarantäne-Haftanstalt - soweit es eine solche gibt - und der dann aufnehmenden Haftanstalt den europäischen Mindeststandards entsprechen und dem Verfolgten dort keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung i.S.v. Art. 3 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten droht (vgl. hierzu auch EGMR, Urteil vom 20.10.2016, 7334/13, Mur?i?/Kroatien; ders. Urteil vom 14.02.2017 - 14249/07, Lazar/Rumänien).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2008 - 1 AK 51/07
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2007 - 1 AK 3/07

    D (A), Auslieferung, Niederlande, Ermessen, Generalstaatsanwaltschaft,

  • OLG Stuttgart, 14.05.2007 - 3 Ausl 87/06

    Strafvollstreckung: Unzulässigkeit der Auslieferung zur Strafvollstreckung an die

  • KG, 23.03.2010 - AuslA 1252/09

    Auslieferung aufgrund Europäischen Haftbefehls; Ausländer mit mehrjährigem

  • OLG Hamm, 22.08.2017 - 2 Ausl 116/16
  • OLG Karlsruhe, 02.06.2020 - Ausl 301 AR 20/20

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Zulässigkeit der Auslieferung an die

  • OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 AR 4/21

    Zulässigkeit eines kroatischen Staatsangehörigen mit ständigem Aufenthalt in

    Diese Vorgabe dürfte jedenfalls dann erfüllt sein, wenn neben einem gewöhnlichen Aufenthalt im Inland entsprechend § 83 b Abs. 2 lit. b) IRG ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an einer Strafvollstreckung im Inland besteht (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. November 2020 - Ausl 301 AR 124/20 -, zitiert nach juris Rn. 10).
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